Allgemeine Leistungsbedingungen – Heizkörperreinigung

1. Leistungsumfang
Die Heizkörperreinigung umfasst – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich die Reinigung des Innenbereichs von Heizkörpern mittels Trockendampfverfahren sowie die Entfernung von Staub, Flusen und losen Ablagerungen aus den Zwischenräumen, Lamellen und Innenkanälen.
Eine Außenreinigung oder Komplettreinigung des Heizkörpers ist nur Bestandteil der Leistung, wenn diese ausdrücklich beauftragt wurde.

2. Reinigungsverfahren
Die Reinigung erfolgt mit professioneller Trockendampftechnik. Dieses Verfahren arbeitet mit minimalem Feuchtigkeitsanteil und ist materialschonend. Aufgrund physikalischer Eigenschaften des Verfahrens kann es während der Reinigung zur Aufwirbelung von Staubpartikeln, Flusen oder kleineren Schmutzfragmenten kommen.

3. Staub- und Partikelaustritt
Während der Reinigung wird der überwiegende Anteil der gelösten Verschmutzungen durch Auffangsysteme aufgenommen und fachgerecht entfernt.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann technisch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Partikel oder Staubreste aus dem Heizkörper austreten und sich kurzfristig in unmittelbarer Umgebung absetzen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

4. Arbeitsbereich und Vorbereitungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist. Gegenstände im direkten Umfeld des Heizkörpers sind vor Beginn der Arbeiten eigenständig zu entfernen oder abzudecken.
Für Schäden oder Verschmutzungen an nicht entfernten bzw. nicht geschützten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

5. Material- und Zustandsrisiko
Die Reinigung erfolgt auf Basis des sichtbaren Zustands. Für Vorschäden, Materialermüdung, lockere Bauteile, Roststellen, mangelhafte Lackierungen oder bereits vorhandene Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.
Sollte sich während der Reinigung zeigen, dass ein Bauteil instabil, locker oder beschädigt ist, kann die Arbeit aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden.

6. Haftungsbegrenzung
Es wird ausschließlich für Schäden gehaftet, die nachweislich durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für normale, unvermeidbare Begleiterscheinungen des Reinigungsverfahrens ist ausgeschlossen.

7. Gesundheitshinweis
Durch das Lösen von Staubablagerungen kann es kurzfristig zu erhöhter Partikelbelastung der Raumluft kommen. Personen mit bekannten Atemwegserkrankungen oder Stauballergien wird empfohlen, sich während der Reinigung nicht im unmittelbaren Arbeitsbereich aufzuhalten.

8. Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen vom beschriebenen Leistungsumfang gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

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